Überherrn


Überherrn liegt im Südwesten des Saarlandes, direkt an der Grenze zu Frankreich (etwa 40 Kilometer bis Metz).

 

Im Süden der Gemeinde liegt das ausgedehnte Waldgebiet des Warndt, im Nordwesten der Höhenzug des Saargau mit seinen Ausläufern des lothringischen Hügellandes. Im Osten befindet sich das weite Becken der Saar. 

 

Die reizvoll gelegene Landschaft ist überwiegend bewaldet. Landwirtschaft-liche Flächen befinden sich in der Bist-Niederung und in unmittelbarer Umgebung der Ortschaften.

 

Charakteristische Elemente der Landschaft sind offen gelassene Sandgruben, die allerdings teilweise zu Nutzflächen rekultiviert sind. Stellenweise sind auch noch dörfliche und Dorfrandstrukturen, wie Obstwiesen, offen gehaltene Auen und alte Gemäuer erhalten. Ein großer Teil der Landschaft, insbesondere das ausgedehnte Waldgebiet des Warndt, ist auch als Vorrangfläche für Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. 

 

Die Gemeinde Überherrn besteht insgesamt aus sechs Ortsteilen. Überherrn als größter Ortsteil der Gemeinde hat knapp 4.000 Einwohner und ist das Zentrum von Handel, Wirtschaft, Gewerbe und auch Einkaufszentrum.  

 

         

Geschichte

Funde zeugen davon, dass die Gegend bereits in der Stein- und Eisenzeit bewohnt war. Weitere Funde stammen aus der Römerzeit.   

 

Die erste urkundliche Erwähnung von Überherrn stammt aus dem Jahre 1293 (Urkunde ›De Villa Bista‹), in der ein gewisser Wilhelm Armiger und seine Ehefrau Odilia eidesstattlich versichern, keine Rechtsansprüche gegenüber Personen in den Dörfern Bisten, Oberbisten, Überherrn usw. zu haben.

 

Im frühen Mittelalter gehörte Überherrn zur Grafschaft Saarbrücken, die übrigen Ortsteile Bisten, Berus, Altforweiler und Felsberg gehörten zum Herzogtum Lothringen.  Aus dieser Zeit ist die Ruine der Teufelsburg noch heute erhalten. Im 16. Jahrhundert fiel die Grafschaft Saarbrücken ebenfalls an das Herzogtum Lothringen. 

 

Entsprechend den Vereinbarungen des »Wiener Präliminarfriedensvertrags« zwischen Frankreich und Österreich vom 3. Oktober 1735 fiel Lothringen nach dem Tod des polnischen Exilkönigs Stanislaus I. Leszczyński, dem das Herzogtum Lothringen überlassen war, 1766 an Frankreich.  

 

Im Vertrag von Bockenheim zwischen dem Königreich Frankreich und der Grafschaft Nassau-Saarbrücken vom 15. Februar 1766 werden ausdrücklich Überherrn und der Linslerhof als an Frankreich abgetretene Gebiete aufgelistet.

 

Ludwig XV. erhob das nunmehr zum Königreich Frankreich gehörende Überherrn durch »Lettres Patentes du Roi du mois Octobre 1767«  zu einer Baronie.

Erster Baron von Überherrn war der Militärarzt des französischen Königs, François-Marie-Claude Richard.  Baron Richard war im Jahr 1712 in Obersierck, einer Annexe der Pfarrei Kerlingen an der Obermosel, geboren, studierte Medizin und erscheint 1743 als »Docteur en médecine«  und »Médecin du Roi à l’hôpital militaire et ville de Sarrelouis«.

 

Als Militärarzt in der Festungsstadt Saarlouis hatte er im Jahr 1744 den in Metz weilenden König Ludwig XV. von dessen Blatternerkrankung geheilt. Für seine medizinischen Verdienste erhielt er von den Töchtern Ludwigs XV. vermutlich im Mai 1774 das von Pierre Mignard stammende Gemälde »Hl. Johannes der Täufer«

 

Nach den Wirren der Französischen Revolution und der Niederlage Napoleons ging Überherrn nach dem zweiten Pariser Frieden 1815 an Preußen (Überherrn als der »südwestlichste Zipfel Preußens«). Der neu eingerichtete »Kreis Saarlouis« wurde dem Regierungsbezirk Trier zugeordnet.

 

Ab 1870/1871 (Deutsch-Französischer Krieg) gehörten alle Überherrner Ortschaften dem deutschen Kaiserreich an – ebenso wie das zu dieser Zeit von Deutschland annektierte Reichsland Elsass-Lothringen. 

 

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Überherrn und das gesamte Saargebiet bis zur Volksabstimmung 1935 unter die Verwaltung des Völkerbundes gestellt. Bei Volksabstimmung haben sich die Bewohner des Saargebietes für einen Anschluss an Deutschland entschieden.  

 

Die Folgen des Zweiten Weltkriegs brachten für Überherrn eine abermalige Wiederholung der Grenzlandgeschichte mit sich: Der Annexion folgte die Besatzung, der Besatzung eine saarländisch-autonome Übergangszeit, und schließlich war es wieder eine Volksabstimmung, in der sich die Saarländer 1955 für die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland entschieden.

 

Im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform wurden zum 1. Januar 1974 die bis dahin eigenständigen fünf Gemeinden Altforweiler, Berus, Bisten, Felsberg und Überherrn zu einer neuen Gemeinde unter dem Namen Überherrn zusammengeschlossen. Im Jahr 1979 wurde Wohnstadt ein eigener Ortsteil.  

 

                 

Kultur und Sehenswürdigkeiten

 

Mit ihrem 33 Meter hohen Kirchturm ist die 1929 erbaute Bonifatiuskirche als Landmarke ein weithin sichtbares Wahrzeichen von Überherrn. Die Kirchenorgel wurde vom Orgelbauunternehmen aus dem lothringischen Bouzonville erbaut. Über dem westlichen Hauptportal blickt die über sechs Meter große, in Stein gehauene Statue des heiligen Bonifatius, des »Apostels der Deutschen«.

 

Eines der ältesten Dorfkreuze der Gemeinde, das ›Guldnerkreuz‹, befindet sich vor dem südlichen Längsschiff der Kirche, das Peter Guldner zugeschrieben wird. 

 

Das Kulturhaus Überherrn mit 600 Sitzplätzen und Restaurant wurde 1967 bis 1970 nach den Plänen des Architekten Karl Hanus erbaut. Das Haus birgt Werke der Künstler Leo Kornbrust (Relief an der Außenfassade, 1968) und Dorothea Zech (Bühnenvorhang aus gehäkeltem Sisal, 1970, Ausmaße 7 × 27 Meter).  

Ein Kleinod ist die bereits 1154 als Wallfahrts-stätte erwähnte ›Antoniuskapelle‹ auf dem Linslerhof, die im 18. Jahrhundert im Stile des Barock erweitert worden ist. 

   

Der ›Linslerhof‹ samt Anlage ist im Besitz der Familie von Boch-Galhau. Neben dem Hotel- und Gastronomiebetrieb mit Biergarten sind auf dem über 330 Hektar großen Gelände eine Pferdepension, zahlreiche Scheunen, Keller und alte Stallungen sowie eine Falknerei angesiedelt.